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Aktuell: Vertrauen ist gut – technische Nachweise sind besser.
Ein Bauvorhaben ist immer komplex und sein Gelingen von vielen Faktoren abhängig. Das chemische, physikalische und konstruktive Fügen aller Materialien und technischen Systeme muss sorgfältig geplant, koordiniert und handwerklich fachgerecht umgesetzt werden. Technische Nachweise sind dabei eine unverzichtbare Basis.
Das Problem: Wie hohe Bauqualität und Mängelfreiheit prüfen?
Zwar ist jedes planende oder bauausführende Unternehmen verpflichtet, seine Leistung mängelfrei zu erbringen. Als Auftraggeber einer Werkleistung müssen Sie dennoch prüfen, ob diese Leistung im Einzelnen und in Ihrer Gesamtheit die versprochene Qualität tatsächlich besitzt. Das kann über eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Bauherrenberater – beispielsweise vom BSB - erfolgen. Wenn Sie Ihre Bau- oder Sanierungswünsche durch einen Komplettanbieter realisieren wollen, ist bei den an Subunternehmer weitergegebenen Arbeiten ein waches Auge gefordert. Dort haben Sie vertraglich keine Einflussnahme auf die Qualität von Planung oder Ausführung. In jedem Fall aber sollten Sie sich technische Nachweise bei der Bauabnahme vorlegen lassen und es bereits im Bauvertrag verbindlich vereinbaren.
Worauf kommt es an?
Gewährsbescheinigung: Lassen Sie sich von Ihrem Vertragspartner erklären, dass die Leistungen aller beauftragten Planer und Unternehmer fachgerecht und mängelfrei ausgeführt und Überwachungspflichten erfüllt werden.
Bauaufsichtliche Gebrauchsabnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Gebrauchsabnahme des fertig gestellten Hauses fordern. Diese letzte Abnahme bestätigt Ihnen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Nach erfolgreicher Gebrauchsabnahme wird der Schlussabnahmeschein ausgestellt und die Nutzung gestattet. Ihrer Baugenehmigung ist ein Formblatt zur Fertigstellung des Bauvorhabens beigefügt, das Sie rechtzeitig bei der Bauaufsicht einreichen sollten.
Baufluchtlinien- und Höhenattest: Für Baugrundstücke ist durch die Bauaufsicht ebenfalls festgelegt, wie hoch und breit ein Gebäude errichtet werden darf. Die Einhaltung dieser Vorgaben sollte nach Fertigstellung durch Ihren Vermesser bescheinigt werden.
Energiepass: Zu den Nachweisen gemäß Energieeinsparungsverordnung gehört ein für Neubauten verpflichtender Energiebedarfsausweis, der jährliche Energiemengen für Heizung und Warmwasser benennt. Durch Vergleich mit dem tatsächlichen Verbrauch bei der späteren Nutzung Ihres Hauses lässt sich die energetische Qualität eines Gebäudes relativ einfach abschätzen. Im Gebäudebestand sind diese Nachweise bei größeren Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgeschrieben, wie z.B. beim Austausch der Fenster.
Ende 2006 wird in Deutschland auch für den Bestand ein Energiepass eingeführt, der bei Veräußerung oder Vermietung eines Gebäudes nachzuweisen ist. Er wird sich entweder am tatsächlichen Verbrauch eines Hauses orientieren oder objektiv einen Bedarf unabhängig von den Verhaltensweisen der Benutzer ermitteln. Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.
Schornsteinfegerabnahmeprotokolle: Die Abnahmen der Feuerungsanlagen und der Kamine durch den zuständigen Schornsteinfeger sind bundesweit obligatorisch. Er bestätigt, dass Ihre Heizung im Rahmen erlaubter Parameter funktioniert und brandschutztechnisch sicher ist.
Darauf ist zu achten: Technische Nachweise und Zertifikate verlangen
Sie sollten nicht nur drauf vertrauen, dass Ihr Bauunternehmen die in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Markenprodukte und Materialien verwendet, sondern sich das schwarz auf weiß nachweisen lassen. Diese Dokumente sollten Sie abfordern:
Garantieurkunden für die Haustechnik: Um sich Klarheit über die im Detail verwendeten haustechnischen Installationen zu verschaffen und sich im Garantiefall direkt an die Hersteller wenden zu können, benötigen Sie die jeweiligen Garantieunterlagen.
Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung: Generell sollten zur Übergabe des Gebäudes sämtliche Bestandszeichnungen vorliegen. Die Dokumentation von Lage und jeweiliger Funktion der Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen ist für Revisionszwecke und spätere Umbaumaßnahmen unverzichtbar.
Nachweise über die Unbedenklichkeit von Baustoffen und Materialien: Eine generelle quantitative und qualitative Erfassung von Gefahrstoffen aus Bauprodukten gibt es laut Umweltbundesamt bisher nicht. Jedoch existiert eine Vielzahl von Gütesiegeln, die verschiedenen Bauprodukten gesundheitliche Unbedenklichkeit attestieren. Informieren Sie sich über die jeweiligen Prüfkriterien dieser Siegel.
Zertifikate: Die verwendeten Materialien und technischen Systeme müssen die bauaufsichtliche Zulassung haben oder aber durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) zertifiziert sein. Zudem werden über die „EU–Bauprodukt-Richtlinie“ für den europäischen Markt zugelassene Materialien mit dem „CE“ - Zeichen gekennzeichnet.
Lassen Sie sich für die in Ihrem Bau- oder Sanierungsvorhaben verwendeten Materialien Produktdatenblätter vorlegen und erklären. Bei Bauhilfsstoffen wie Kleber, Dichtungsmassen, Bauschäumen, etc. ist hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung im Hinblick auf die Gesundheit Vorsicht geboten.
BSB-Tipp von Bauherrenberater und Architekt Stefan C. Würzner, Berlin:
Was in Ihrer Bau- und Leistungsbeschreibung drin stehen müsste und welche Abnahmen und Nachweise Sie brauchen, finden Sie übersichtlich in einer vom Bundesbauministerium in Zusammenarbeit mit dem BSB 2003 herausgegebenen Broschüre zu „Mindestanforderungen von Bau- und Leistungsbeschreibungen“. Bestehen Sie auf korrekten Nachweisen, versichern Sie sich bei der Kontrolle fachlicher Unterstützung. Damit sichern Sie sich auch im Streitfall Ihr Recht auf mängelfreie Ausführung sämtlicher Leistungen.
Bauherren-Schutzbund e.V.
Gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
www.bsb-ev.de
22. Mai 2006
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