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Zur versuchten Abschiebung von Zahra Kameli heute um 18 Uhr aus Frankfurt
Lufthansa-Pilot verweigert Abschiebung von Zahra Kameli
Rot-Grün schiebt frauenspezifische Fluchtgründe ab
Landesregierung erklärt sich für unzuständig
Rund 150 Demonstranten am Frankfurter Flughafen und einem couragierten Piloten der Lufthansa ist es zu verdanken, dass Zahra Kameli heute um 18 Uhr nicht in den Iran abgeschoben werden konnte. Weil die 25-jährige Frau, der im Iran eine frauenspezifische Verfolgung durch ihren Mann wie durch den Staat wegen "Ehebruchs" droht, während der Abschiebung zusammenbrach, weigerte sich der Pilot sie mitzunehmen. Der niedersächsische Flüchtlingsrat dankt allen Aktivisten vor Ort und im gesamten Bundesgebiet sowie den Bundestags- und Landtagspolitikern, die sich bislang engagiert haben, um die Abschiebung zu verhindern. Wir werden jetzt in Ruhe prüfen, welche weiteren rechtlichen und politischen Möglichkeiten bestehen, um eine weiterhin drohende Abschiebung von Frau Kameli dauerhaft zu verhindern.
Wäre es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums gegangen, dann wäre Zahra Kameli morgen im Iran. Um 17 Uhr entschied das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Wiederaufgreifensantrag des Rechtsanwalts nicht zu entsprechen. "Für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von Seiten des Bundesamtes ist hier kein Raum, denn das Verwaltungsgericht hat umfänglich alle von Ihnen vorgetragenen Tatsachen und Gründe gewürdigt, so dass in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden könnte", heißt es ebenso lapidar wie falsch zur Begründung: Das Verwaltungsgericht hat die Frage einer möglichen privaten und staatlichen Verfolgung von Zahra Kameli wegen "Ehebruchs" eben nicht gewürdigt, sondern mit der fadenscheinigen formalen Begründung für irrelevant erklärt, diese Gefahr hätte früher geltend gemacht werden können und sei daher nicht mehr Gegenstand der Prüfung. Eine "umfängliche Auseinandersetzung mit den vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen von amnesty international, terre des femmes, den Beschlüssen der UNO-Vollversammlung und den Entschließungen des Europäischen Parlaments zum Iran erfolgte gerade nicht. Auch die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages gestellte Eingabe hatte keine aufschiebende Wirkung. Trotz der von einer herbeigerufenen Psychologin in der Haft festgestellten Depression mit Verdacht auf das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung blieb es bei der Abschiebungsentscheidung, die nunmehr in ärztlicher Begleitung erfolgen sollte.
Die Bundesregierung hat sich damit hinter den Beschlüssen des Einzelrichters Hirschmann versteckt, der nicht einmal über die Klage selbst, sondern nur über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im summarischen Verfahren entscheiden sollte und seine ablehnende Entscheidung auf weniger als einer Seite mit z.T. objektiv falschen Begründungen rechtfertigte. Der Richter bezweifelte zunächst, dass ein christliches Glaubensbekenntnis vorläge, erklärte sodann den Ehebruch - "so er überhaupt vorliegt" - für irrelevant, weil zu spät vorgetragen, und lehnte schließlich den letzten Eilantrag vom 9.2.2005 mit dem Hinweis ab, die Gründe würden erst später mitgeteilt.
Auch das niedersächsische Innenministerium kam seiner Verantwortung nicht nach, vor dem Vollzug der Abschiebung zu prüfen, ob dieser möglicherweise rechtliche Gründe entgegenstehen, und - z.B. unter Bezugnahme auf die laufende Petition oder die festgestellte psychische Erkrankung - die Abschiebung auszusetzen. Stattdessen verwies man im nds. Innenministerium auf die Kompetenz des Bundesinnenministers, das Verfahren an sich zu ziehen und eine erneute Überprüfung durch das Bundesamt zu veranlassen. Dieses "Ping-Pong-Spiel" zwischen Bundes- und Landesbehörden, die sich bei Abschiebungen gegenseitig die Verantwortung zuschieben, erleben wir immer wieder.
"Akte auf Akte,
Paragraf auf Paragraf
die Verantwortung ist in unendlich viele Teile geteilt
Zum Schluss ist es keiner gewesen
(Peter Paul Zahl)
gez. Kai Weber
Niedersächsischer Flüchtlingsrat
Langer Garten 23 B
31137 Hildesheim
www.nds-fluerat.org
10. Februar 2005
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