| KINDER VERSCHWINDEN!
Pünklich zur Weihnachtszeit macht die "Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit Hamburg" auf das amtlich betriebene drohende Verschwinden von bleiberechtsungesicherten Kindern in Hamburg aufmerksam. Am Jungfernstieg, einem der prädestinierten Einkauflslaufstege der Hansestadt, wirbt die Arbeitsgemeinschaft mit zwei großen Plakatwänden für öffentliche Aufmerksamkeit.
Mehr Informationen gibt es im Internet auf der Seite www.hamburgasyl.de.
Unter anderem heisst es da:
"Die Abschiebungspraxis macht Angst. Flüchtlingskinder erleben, wie ihre Nachbarn geholt werden. Zweimal pro Woche fahren MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde mit Kleinbussen durch die Stadt. Gegen vier Uhr morgens geht es los. Dann werden Familien aus den Betten geholt. Ohne Ankündigung. Das ist in Hamburg das Regelverfahren. Die Gelegenheit, selbst zur Abschiebung zu erscheinen, gibt es nur noch im Ausnahmefall. Unter Aufsicht muss die Familie dann zügig packen. 20 kg pro Person, wenn für jedes Familienmitglied geeignete Taschen oder Koffer überhaupt vorhanden sind. Wenn sie Geld haben, wird es ihnen abgenommen. Zur Deckung der Abschiebungskosten. Alles andere bleibt zurück. Möbel, Geschirr, Elektrogeräte, Nachbarn, Freunde, oft Angehörige. Ein Abschied ist nicht möglich. Die Eltern werden in Handschellen abgeführt und die verstörten Kinder folgen ihnen. Zum Flughafen. In ein Land, dass ihre Heimat sein soll und das viele von ihnen noch nie gesehen haben. Am Morgen kommt ein Vater nicht zur Arbeit und ein Kind fehlt in der Schule."
Der gesamte Begleittext zur Aktion "Kinder verschwinden!" ist dieser Nachricht als Doc-/Pdf-Datei angehängt.
kinderplakattext.doc
kinderplakattext.pdf
gez. AG Kirchliche Flüchtlingsarbeit Hamburg
http://www.hamburgasyl.de/
Kirchliche Flüchtlingsarbeit
im Sprengel Hamburg
Kinder verschwinden!
Was ist los?
Mehrere tausend ausländische Familien leben in Hamburg mit nichts weiter als einer Duldung. Sie kommen aus Afghanistan, Jugoslawien, der Demokratischen Republik Kongo oder der Elfenbeinküste, sind Kurden aus der Türkei oder Albaner aus dem Kosovo... Ganz egal wie lange sie schon hier sind, sie dürfen nicht mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten - und das ausschließlich in der Gebäudereinigung oder als Küchenhelfer. Ihre Kinder, die hier aufwachsen und zur Schule gehen, haben mit der Duldung keine Zukunft. Sie dürfen keine weiterführende Schule besuchen, keine Ausbildung machen, nicht arbeiten. Und sie werden alle 12 Monate schriftlich daran erinnert, dass sie jederzeit abgeholt werden können - auch wenn sie in Deutschland geboren sind oder schon zwischen 10 und 20 Jahren hier leben.
Die Abschiebungspraxis macht Angst. Flüchtlingskinder erleben, wie ihre Nachbarn geholt werden. Zweimal pro Woche fahren MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde mit Kleinbussen durch die Stadt. Gegen vier Uhr morgens geht es los. Dann werden Familien aus den Betten geholt. Ohne Ankündigung. Das ist in Hamburg das Regelverfahren. Die Gelegenheit, selbst zur Abschiebung zu erscheinen, gibt es nur noch im Ausnahmefall. Unter Aufsicht muss die Familie dann zügig packen. 20 kg pro Person, wenn für jedes Familienmitglied geeignete Taschen oder Koffer überhaupt vorhanden sind. Wenn sie Geld haben, wird es ihnen abgenommen. Zur Deckung der Abschiebungskosten. Alles andere bleibt zurück. Möbel, Geschirr, Elektrogeräte, Nachbarn, Freunde, oft Angehörige. Ein Abschied ist nicht möglich. Die Eltern werden in Handschellen abgeführt und die verstörten Kinder folgen ihnen. Zum Flughafen. In ein Land, dass ihre Heimat sein soll und das viele von ihnen noch nie gesehen haben. Am Morgen kommt ein Vater nicht zur Arbeit und ein Kind fehlt in der Schule.
Warum leben in Hamburg so viele geduldete Familien?
Eine Duldung, die „Aussetzung der Abschiebung“, sollen Menschen gemäß § 55 Ausländergesetz bekommen, wenn sie eigentlich keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Weil beispielsweise ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder der Bürgerkrieg in ihrem Land nicht als Bleibegrund akzeptiert wird, sie aber nicht sofort abgeschoben können. Oder weil ihr Land die Rücknahme lange Zeit verweigert, sie keine Papiere ihres Landes bekommen, es keine Flugverbindung gibt oder sie zu krank sind, um abgeschoben zu werden. Wenn dieser Zustand nicht nur vorübergehend ist, sondern anhält, kann ihnen eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden. Nach § 30 Ausländergesetz kann die Befugnis insbesondere dann erteilt werden, wenn die Duldung schon zwei Jahre lang besteht. Denn es ist eigentlich nicht gewollt, dass die Duldung mit all ihren Einschränkungen und dem Arbeitsverbot einen Daueraufenthaltstatus darstellt. In Hamburg werden diese Aufenthaltsbefugnisse nach § 30 des Ausländer-gesetzes aber nur erteilt, wenn Flüchtlingsfamilien es schaffen, dies auf dem Klageweg zu erstreiten. Ohne Untätigkeitsklage werden Anträge oft gar nicht geprüft. Deshalb gibt es in Hamburg nicht nur besonders viele ausländische Familien, wie auch in anderen großen Städten, sondern es gibt besonders viele ausreisepflichtige geduldete Familien, die jederzeit abgeschoben werden können. Denn in der Zeit, in der z.B. in Schleswig Hostein eine Familie eine Aufenthaltsbefugnis erhält (nach zwei Jahren), eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis erhält (nach sechs Jahren), eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhält und die Kinder eingebürgert werden (nach acht Jahren), wird in Hamburg die Duldung 10 Jahre alt und älter und die Zahl der „Ausreisepflichtigen“ wächst.
Haben die Kinder keine Rechte?
Leider nein. Wenn die Eltern nur eine Duldung haben, bedeutet die Geburt in Deutschland nichts. Denn Deutschland hat die internationale Kinderrechtskonvention leider nicht ratifiziert. Innenminister Schily hat darauf bestanden, dass sie in Deutschland für ausländische Kinder nicht gilt. Und die Hamburger Ausländerbehörde ist ohne gesetzliche Verpflichtung nicht zu bremsen. Ermessensspielräume will sie nicht nutzen. In den öffentlichen Verlautbarungen bestreitet sie sogar, dass es die Ermessenspielräume gibt. Natürlich müsste das Grundgesetz für die Kinder gelten. Natürlich müsste die Behörde berücksichtigen, dass Kinder krank werden, wenn sie jahrelang Angst haben müssen, in dieser oder der nächsten Nacht geholt zu werden. Aber die Politik ist an Abschiebungsrekordzahlen interessiert und nicht am Kindeswohl. So ist es möglich, dass die Behördenmitarbeiter unverblümt schriftlich darlegen dass es gewollt ist, Angst zu machen und Druck auszuüben auf diese Familien (siehe auch „Einspruch! gegen die Hamburger Flüchtlingspolitik“, www.hamburgasyl.de).
Was können Sie tun?
Das wichtigste, was Sie tun können ist „WEITERSAGEN“! Zu wenige Menschen wissen, was in dieser Stadt mit ausländischen Menschen passiert. Überzeugen Sie Ihre Freunde und Bekannte, sich über das Thema zu informieren. Fragen Sie nach, wenn es heißt „Asylbetrüger“, „Illegale“, „straffällige Ausländer“. Oft werden damit Kinder gemeint sein, deren „Illegalität“ darin besteht, hier von geduldeten Müttern geboren worden zu sein; deren „Straftat“ wiederum in ihrer unerwünschten Einreise. Frage Sie nach, wenn ausländische Mitschüler Ihrer Kinder „verschwinden“. Helfen Sie uns, die Not dieser Menschen und die beschämenden Methoden dieser Stadt ans Licht zu bringen. Und fordern Sie von den Politikern dieser Stadt, dass diese Unmenschlichkeit endlich abgeschafft wird (siehe auch www.pro-asyl.de „Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge“). Und wenn Sie selbst oder Ihre Kinder geduldete Kinder kennen oder Sie sich vorstellen könnten, eine Petition zu unterstützen oder selbst einen offenen Brief an die Bürgerschaft zu schreiben, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Schreiben Sie uns auch, wenn Sie Fragen oder Zweifel haben. Vieles, was in dieser Stadt geschieht, ist schwer zu glauben. Fragen Sie nach, verlangen Sie Belege, nur schauen Sie nicht weg!
Danke für Ihr Interesse und Ihre Anregungen!
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