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Gesundheitsreform - Die wichtigsten Änderungen Zuzahlungen:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrtkosten). Alle anderen Versicherten sind zuzahlungspflichtig .

Stationäre Krankenhausbehandlung u. ambulante Reha-Maßnahmen:
10,00 € pro Behandlungstag (max. 28 Tage).

Arznei- und Verbandmittel:
10 % des Abgabepreises bzw. je Arznei- oder Verbandmittel, min destens 5,00 € und maximal 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Praxisgebühr:
10,00 € pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt. Wer einen Arzt mit einer Überweisung aufsucht, zahlt keine Praxisgebühr mehr. Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine beim Arzt sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

Fahrkosten:
10 % der Kosten, mind. 5,00 € und max. 10,00 €. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur nach vorheriger Genehmigung und in Ausnahmefällen. Bereits anerkannte Ausnahmefälle sind ambulante Dialyse sowie Chemo- und Strahlentherapie.

Häusliche Krankenpflege:
10 % der Kosten, berechnet für max. 28 Tage pro Kalenderjahr - danach keine Zuzahlung mehr außer den 10,00 €, die bei jeder Verordnung fällig werden.

Heilmittel:
10 % der Kosten je Anwendung zuzüglich 10,00 € je Verordnung (Rezept).

Hilfsmittel:
10 % der Kosten, mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Hilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Windeln bei Inkontinenz): 10 % je Packung, maximal 10,00 € pro Monat und Indikation.

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter:
10,00 € pro Kalendertag.

Soziotherapie und Haushaltshilfe:
10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €.

Belastungsgrenzen:
Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den Jahres-Bruttoeinnahmen (z. B. Arbeitsentgelt, Sonder­zahlungen, Leistungen des Arbeitsamtes, Renten, Pensionen, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % der Jahres-Bruttoeinnahmen nicht übersteigen; für schwerwiegend chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 %. Die Jahres-Bruttoeinnahmen und die Zuzahlungen aller Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt werden zusammengerechnet. Angehörige sind der Ehepartner und familienversicherte Kinder.

Freibeträge:
Vom Jahres-Familieneinkommen werden folgende Freibeträge abgezogen:
für den 1. Angehörigen (Ehefrau) 4.347,00 €; für jedes familienversicherte Kind 3.648,00 €

Tipp:
Ab 1.1.2004 alle Belege über die gesetzlichen Zuzahlungen sammeln. Wer seine persönliche Belastungsobergrenze erreicht hat, erhält von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten. Die Zuzahlungsbelege müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Vor- und Zuname des Versicherten, Bezeichnung der Leistung, Zuzahlungsbetrag, Datum der Abgabe, abgebende Stelle (z. B. Stempel).

Weihnachtszeit - Spendenzeit

In der Zeit vor Weihnachten erreicht die Spendenbereitschaft ihren Höhepunkt. Dabei fällt es manch­mal schwer, ernst gemeinte Hilfsbereitschaft von reiner Abzocke zu unterscheiden. Wer sicher gehen möchte, dass seine Spende in die richtigen Hände gelangt, sollte sich vorher informieren. Eine Orientierung im immer größer werdenden Spendenmarkt bietet das Spendensiegel des Deut­schen Zentralinstitutes für soziale Fragen (DZI). Dieses Siegel erhalten Organisationen, bei denen keine Beanstandungen bzgl. der Unabhängigkeit, Überprüfbarkeit und Transparenz vorliegen. Die aktuelle Liste der Organisationen mit Spendensiegel kann unter www.dzi.de eingesehen werden. Ebenso halten unsere Beratungsstellen Informationen bereit. Allerdings können gegenwärtig nur humanitär-karitative Organisationen das Siegel beantragen - nicht dagegen Umwelt-, Natur- oder Tierschützer. In diesem Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale die Unterstützung lokaler Einrichtungen wie z. B. den heimischen Tierschutzverein oder eine örtliche Naturschutzgruppe.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
Bergstraße 24 - 24103 Kiel
www.verbraucherzentrale-sh.de
Red.: Thomas Hagen verantw.: Annelie Braumann

Acrylamid in Lebensmitteln

Die Medien berichten laufend über neue Untersuchungsergebnisse. Es gibt keine Grenzwerte für diesen bei der Erhitzung stärkereicher Lebensmittel entstehenden und im Tierversuch krebserzeugenden Stoff. Stattdessen hat die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Signalwerte für bestimmte Produktgruppen festgelegt.

Wie werden diese ermittelt?

Für jede relevante Produktgruppe werden durch anerkannte Untersuchungsmethoden die 10% der Erzeugnisse ermittelt, die am höchsten belastet sind. Der niedrigste Wert davon ist der Signalwert. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Minimierungskonzeptes des Bundesverbraucherministeriums. Ende November 2003 wurden die Signalwerte für Feine Backwaren von 660 auf 575 und für Frühstückscerealien von 260 auf 200 µg/kg gesenkt. Zusätzlich wurden Signalwerte für vier neue Warengruppen bekannt gegeben: Kinderkekse 360 µg/kg, Diabetikerdauerbackwaren, Kaffeeextrakt und Kaffeeersatz jeweils 1000 µg/kg.

Warengruppe

Neue Signalwerte
( µg/kg)

Feine Backwaren aus

Mürbeteig

575

Frühstückscerealien

200

Kaffee, geröstet

370

Kartoffelchips

1000

Knäckebrot

610

Pommes frites,

zubereitet

570

Kartoffelpuffer,

zubereitet

1000

Lebkuchen und lebku­

chenhaltige Gebäcke

1000

Spekulatius

710

Kinderkekse

360

Diabetikerdauerback­

waren

1000

Kaffeeextrakt

1000

Kaffeeersatz

1000

 


Günstiger Telefonieren zu Weihnachten

Verbraucher können auch zur Weihnachtszeit bei Orts-, Fern- und Auslandsgesprächen durch die vorangestellte Anwahl von Call-by-Call-Nummern viel Geld sparen. Weiterer Vorteil: es bleibt bei einer Telefonrechnung, nur dass dort auch die Gespräche über die fünf­stelligen 010(xy) -Vorwahlen der Call-by-Call-Anbieter aufgeführt sind. Wichtig: Regelmäßige Tarifvergleiche der verschiedenen Anbieter sind unerlässlich, da sich die Tarife häufig ändern. Die Tageszeitungen veröffentlichen wöchentlich aktualisierte Tarifvergleiche der güns­tigsten Anbieter. Tagesaktuelle Preisvergleiche werden auch im Internet angeboten, z.B. unter www.billiger-telefonieren.de.

Antibiotikum in Eiern

Seit kurzem berichten die Medien über Lasalocid-Rückstände in Hühnereiern und Futter. Es handelt sich um einen Futterzusatzstoff, der in der Puten- und Hähnchenmast zur Behandlung gegen Parasiten vorbeugend verfüttert werden darf. Die Verfütterung an Legehennen ist in Deutschland aber nicht zulässig.
Die in mehreren Bundesländern gefundenen Rückstände in Hühnereiern bedeuten nach Berechnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zwar keine Gefährdung der Gesundheit. Doch sind die Behörden tätig, weil es verboten ist, Lebensmittel mit Rückständen an Stoffen mit pharmakologischer Wirkung
in den Verkehr zu bringen. Die Verbraucherzentrale fordert in diesem Zusammenhang wiederholt:
• die zügige Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes und
• strenge Vorschriften zur Qualitätssicherung

test-Vorschau Januar 2004

Ferienparks, Kaffeemaschinen, Kleinbild-Sucherkameras, Monitore, Handcremes, Räucherfisch. Weitere Themen: Milch, Dampfbügelstationen, Trolleys, Programme zur Spracherkennung.

Buchtitel:Die Welt ist keine Ware
Die Welt ist Keine Ware
 
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ISSN 1610-0611
 
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