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Mit Klingeltönen
und Logos in die Schuldenfalle
Auf knapp 24.000,00 € summierten sich drei aufeinander folgende Telefonrechnungen,
die ein 18-jähriger Teenager mit seinem Handy produzierte. Im Sekundenrhythmus
hat er Klingeltöne und Logos heruntergeladen. Sehr häufig durch das
Betätigen der Wiederholungstaste, wie aus dem Einzelverbindungsnachweis
ersichtlich ist. Die Verbraucherzentrale weist in diesem Zusammenhang daraufhin,
dass dies mit einem Kartenhandy nicht passiert wäre. Hier zahlt man für
eine Telefonkarte einen bestimmten Eurobetrag, der dann abtelefoniert werden
kann. Ist die Karte leer, kann nicht mehr telefoniert werden, wobei der Handybesitzer
trotzdem noch angerufen werden kann. Kartenhandys sind auch aus pädagogischen
Gründen die bessere Lösung als Vertragshandys, für deren Rechnung
die Eltern aufkommen müssen. Kinder und Jugendliche lernen anschaulich,
wie teuer die modernen Kommunikationsmittel sein können, denn sehr schnell
ist eine 15 €-Telefonkarte leer - besonders wenn man die so genannten
Entertainmentbereiche der Mobilfunkanbieter nutzt. „Knapp 24.000 € in drei Monaten sind
sicherlich ein Extremfall“, so Wolfgang Stein,
Schuldnerberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
in Kaltenkirchen. „Schulden, auch wenn sie
nicht diese Ausmaße annehmen, sind ist eine
erhebliche Belastung für den Start ins Erwachsenenleben.
Während einer Ausbildung sind Schulden kaum
abzutragen, so dass die Summe durch Zinsen noch
anwachsen wird. Auch noch viele Jahre nach dem Eintritt
in das Erwerbsleben muss für diese Jugendsünden
bezahlt werden“, so Stein weiter.
Für die Gesellschaft können solche Fälle
auch teuer werden. Wenn Betroffene keinen Sinn mehr
in versicherungspflichtiger Arbeit sehen, weil der
Lohn gepfändet wird und sie in die Sozialhilfe
oder die Schwarzarbeit abgleiten, dann zahlen am
Ende wir alle.
12.12.2003
Thomas Hagen
Pressestelle
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
Bergstraße 24 - 24103 Kiel
www.verbraucherzentrale-sh.de
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