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UA Rundbrief UA 352/03 und UA 344/03-1

Gute Nachrichten:

Simbabwe: RECHTSWIDRIGE INHAFTIERUNG DROHENDE MISSHANDLUNG MUTMASSLICHE GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE (UA 340/03-1)

Der Vorsitzende des Gewerkschaftsdachverbandes „Zimbabwe Congress of Trade Unions“ (ZCTU), Lovemore Matombo, und der ZCTU-Generalsekretär Wellington Chibebe sowie bis zu 50 weitere Gewerkschafter und Menschenrechtler sind am 20. November 2003 gegen Kaution freigelassen worden. Sie wurden angewiesen, sich am folgenden Tag wieder in der Hafteinrichtung einzufinden, um sich wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Organisation von und der Beteiligung an nicht erlaubten Protestkundgebungen zu verantworten. Aufgrund der Freilassung rief die ZCTU dazu auf, den landesweiten Streik, der für den 20. und 21. November 2003 vorgesehen war, auf nur einen Tag zu verkürzen. Am 18. November 2003 hatten Sicherheitskräfte im ganzen Land bis zu 100 Gewerkschafter und Menschenrechtler festgenommen, um zu verhindern, dass sie Protestkundgebungen gegen Menschenrechtsverletzungen und die Wirtschaftskrise in Simbabwe organisierten. Die meisten außerhalb der Hauptstadt Inhaftierten waren noch am selben Tag wieder auf freien Fuß gesetzt worden, wohingegen die etwa 50 in Harare festgenommenen Gewerkschafter und Menschenrechtler, darunter auch Lovemore Matombo und Wellington Chibebe, zwei Tage lang in Gewahrsam gehalten worden waren.

Sudan: SORGE UM SICHERHEIT / DROHENDE FOLTERHAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT (UA 135/03-2)

Wie amnesty international erfahren hat, sind die neun oben genannten Personen
im September dieses Jahres im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens zwischen der sudanesischen Regierung und der bewaffneten Oppositionsgruppe „Sudan Liberation Movement/Army - SLM/A“ (Sudanesische Befreiungsarmee/-bewegung) freigelassen worden. Sie waren Anfang Mai 2003 vom staatlichen Sicherheitsdienst in der westlichen Region Darfur im Zusammenhang mit Angriffen der SLM/A auf den Flughafen von El Fasher vom 24. April 2003 festgenommen worden.

(10.12.2003
amnesty international Österreich
urgent action & young amnesty coordinator )
http://www.amnesty.at


UA 352/03 ai-Index: ASA 13/019/2003 2. Dezember 2003 - aw

DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG, GESUNDHEITSZUSTAND

Bangladesch: Nuruzzaman, Bauunternehmer

Nuruzzaman wird derzeit in einem Gefängnis in der Stadt Moulvi Bazar im Norden von Bangladesch in Gewahrsam gehalten, ohne dass offiziell Anklage gegen ihn erhoben wurde. Vorliegenden Informationen zufolge wurde er am 20. November 2003 gefoltert, während er auf der Polizeiwache von Sri Mangal Thana in Moulvi Bazar inhaftiert war. Weiterhin soll ihm mehrere Stunden lang die medizinische Versorgung verwehrt worden sein, die er dringend benötigte. Es besteht die Gefahr, dass Nuruzzaman erneut in die Obhut der Polizei überstellt wird und somit möglicherweise abermals zum Opfer von Folter und Misshandlungen wird. Der Unternehmer Nuruzzaman wurde in den frühen Morgenstunden des 18. November 2003 von Polizeibeamten festgenommen und auf die Polizeiwache von Sri Mangal gebracht. Einige Wochen zuvor hatte er einem Mitglied des Parlaments von Bangladesch öffentlich Erpressung vorgeworfen. Auf einer Pressekonferenz hatte Nuruzzaman bekanntgegeben, dass drei Aufträge, die sein Bauunternehmen zuvor in Zusammenhang mit dem Bau einer Straße von der Regierung erhalten hatte, zurückgezogen worden waren, als er sich geweigert hatte, ein Schmiergeld an den besagten Parlamentsabgeordneten zu zahlen. Im Anschluss an die Pressekonferenz war auch der vierte dem Bauunternehmen zugesagte Auftrag storniert worden. Zudem hatte der Parlamentarier, dem der Unternehmer Erpressung vorgeworfen hatte, einen Prozess wegen Diffamierung gegen ihn angestrengt. Die Anwälte von Nuruzzaman erwirkten beim Obersten Gericht, dass ihr Mandant auf Kaution freigelassen wurde. Mitglieder der Partei des beschuldigten Parlamentsabgeordneten erstatteten jedoch in der Stadt Sylhet erneut Anzeige gegen ihn, offenbar um sicherzugehen, dass der Unternehmer nicht lange auf freiem Fuß blieb. Diese Anzeige, von der weder Nuruzzaman selbst noch seine Rechtsanwälte wussten, führte letztendlich zu seiner Festnahme.

Wie es heißt, wurde Nuruzzaman in Polizeigewahrsam am 20. November 2003 gegen 22 Uhr im Beisein von Polizeibeamten in seiner Zelle von zwei nicht uniformierten Personen brutal zusammengeschlagen, sodass er schwere Verletzungen davontrug. Nach vorliegenden Informationen handelte es sich bei den Tätern um Personen, die dem beschuldigten Parlamentsabgeordneten nahestehen. Gegen Mitternacht soll sich die gesundheitliche Verfassung von Nuruzzaman in dem Maße verschlechtert haben, dass Polizeibeamte ihn zum Osmania-Hospital in Sylhet brachten. Dem Vernehmen nach weigerten sich die diensthabenden Ärzte jedoch unter dem Druck von Anhängern der Partei des Parlamentsabgeordneten, den Verletzten zu behandeln oder ihn im Krankenhaus aufzunehmen. So wurde Nuruzzaman der Zutritt zum Krankenhausgebäude verweigert bis sein Gesundheitszustand gegen 3 Uhr morgens kritisch wurde und man ihn aufnahm und medizinisch versorgte. Obwohl er mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen wurde, liegen keine gesicherten Informationen über seine derzeitige gesundheitliche Verfassung vor.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Nuruzzaman im Gefängnis von Moulvi Bazar inhaftiert, und es wird davon ausgegangen, dass er dort nicht in Gefahr ist, gefoltert oder misshandelt zu werden. Offenbar in dem Bestreben, ihn in Haft zu halten, haben bislang jedoch fünf Befürworter des beschuldigten Parlamentariers gegen Nuruzzaman Anzeige erstattet. Bisher konnten seine Rechtsanwälte in allen Fällen die Freilassung ihres Mandanten auf Kaution erwirken. Lediglich in Bezug auf die letzte der gegen Nuruzzaman erstatteten Anzeigen steht eine Entscheidung noch aus. Sollte dem Antrag der Anwälte auf Freilassung gegen Kaution in diesem Fall nicht stattgegeben werden, könnte Nuruzzaman jederzeit zurück in den Gewahrsam der Polizei überstellt werden, wo er unmittelbar in Gefahr wäre, wegen seiner Maßnahmen gegen den Parlamentsabgeordneten zum Opfer erneuter Vergeltungsschläge, das heißt von Folter und Misshandlungen, zu werden.


EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
· sich um die Sicherheit von Nuruzzaman besorgt zeigen, der derzeit im Gefängnis von Moulvi Bazar inhaftiert ist und Berichten zufolge in Polizeigewahrsam gefoltert wurde;
· die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass Nuruzzaman in der Haft menschenwürdig behandelt und nicht erneut zum Opfer von Folter und Misshandlungen wird;
· fordern, dass umgehend eine unparteiische Untersuchung der Berichte eingeleitet wird, wonach Nuruzzaman gefoltert und ihm drei Stunden lang die dringend erforderliche medizinische Versorgung vorenthalten wurde sowie verlangen, dass die Ergebnisse der Ermittlungen bekanntgegeben und die Täter unverzüglich vor Gericht gestellt werden;
· die Behörden bitten, die gerichtlichen Anordnungen zur Freilassung von Nuruzzaman zu respektieren und zu gewährleisten, dass dieses sowie alle zukünftigen strafrechtlichen Verfahren die international anerkannten Menschenrechte nicht verletzen, unter anderem das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren;
· die Behörden um die Zusicherung bitten, dass gegen Nuruzzaman keine Maßnahmen eingeleitet werden, die einer Verletzung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung gleichkommen.

APPELLE AN:
Prime Minister Begum Khaleda Zia, Office of the Prime Minister, Gona Bhaban, Shere Bangla Nagar, Dhaka, BANGLADESCH
(Premierministerin - korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Telefax: (00 880) 2-811 3244, (00 880) 2-811 3243, (00 880) 2-811 1015, (00 880) 2-811 1490
E-Mail: pm@pmobd.org oder psecretary@pmobd.org
Mr Altaf Hossain Chowdhury, Minister of Home Affairs, Ministry of Home Affairs, Bangladesch Secretariat, Building 4, Dhaka, BANGLADESCH
(Innenminister - korrekte Anrede: Dear Home Minister)
Telefax: (00 880) 2-861 9667
KOPIEN AN:
Kanzlei der Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
Dovestraße 1, 5.Stock, 10587 Berlin - (S. E. Herrn Ashfaqur Rahman)
Telefax:: 030-3989 7510

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengali, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. Januar 2004 keine Appelle mehr zu verschicken.
Textvorschlag:

(Der Textvorschlag ist nur als Anregung gedacht. Falls Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, dann verfassen Sie das Appellschreiben bitte selbst! Je individueller die Briefe sind, desto besser!)

(Entsprechende Anrede),

I am writing to you to express my deepest concern for the safety of NURUZZAMAN, a businessman who is currently held in Moulvi Bazar prison and who was allegedly tortured while in Sri Mangal Thana police station. He is at risk of being returned to police custody, where he could face further torture or ill-treatment.

I call on you to guarantee that Nuruzzaman is not subjected to further torture or ill-treatment, and that he is treated humanely in detention.

I also call for an impartial investigation into both the allegations of torture and allegations that Nuruzzaman was denied the urgent medical treatment he needed for three hours; for the results to be made public and for anyone found to be responsible brought to justice without delay.

Please see to it that the court orders for Nuruzzaman´s release are respected and ensure that any further criminal proceedings are in line with international human rights standards, including the right to fair trial.

Finally, I call on you to ensure that no action is taken against Nuruzzaman that amounts to a violation of his right to freedom of expression.

Yours sincerely.



UA 344/03-1 ai-Index: AMR 28/015/2003 26. November 2003 – aw

Weitere Informationen zu UA 344/03 (AMR 28/014/2003, 24. November 2003)

SORGE UM SICHERHEIT, DROHENDES „VERSCHWINDENLASSEN“

Ecuador: Jhonny Elías Gómez Balda, César Augusto Mata Valenzuela

sowie: Edwin Daniel Vivar Palma, Frau Seidi Natalia Vélez Falcón
Nach vorliegenden Informationen wurden Jhonny Elías Gómez Balda und César Augusto Mata Valenzuela am 19. November 2003 im Zusammenhang mit einem Raubüberfall auf eine Drogerie in der Stadt Guayaquil von Polizeibeamten festgenommen. Wie amnesty international erfahren hat, wurde eine dritte männliche Person, Edwin Daniel Vivar Palma, ebenfalls wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an dem Raubüberfall in Polizeigewahrsam genommen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der drei Männer nicht bekannt ist, besteht Anlass zur Sorge um ihre Sicherheit.

Die örtlichen Polizeibehörden bestätigten Meldungen, wonach die Nichte von Edwin Daniel Vivar Palma, Seidi Natalia Vélez Falcón, im Zusammenhang mit demselben Fall auf der Polizeiwache von in Gewahrsam gehalten wird. Da ihr der Zugang zu einem Rechtsanwalt verwehrt wird und unklar ist, ob gegen sie Anklage erhoben wurde, fürchtet amnesty international auch um ihre Sicherheit.
Wie es heißt, rief Edwin Daniel Vivar Palma seine Ehefrau Mireya Vélez Falcones am 19. November 2003 von seinem Mobiltelefon aus an und teilte ihr mit, er befände sich in Polizeigewahrsam und sei in großen Schwierigkeiten. Bevor er ankündigte, dass sein Mobiltelefon ihm weggenommen werde, forderte Edwin Daniel Vivar Palma seine Frau überdies auf, gut auf seinen Sohn aufzupassen und sich dafür einzusetzen, dass seine Nichte Seidi nicht ebenfalls festgenommen werde.

Da die Polizei von Guayaquil bestreitet haben, dass sich Elías Gómez Balda, César Augusto Mata Valenzuela und Edwin Daniel Vivar Palma in ihrem Gewahrsam befinden, steht zu fürchten, dass die drei Männer möglicherweise dem „Verschwindenlassen“ zum Opfer gefallen sind. Sowohl Elías Gómez Balda als auch César Augusto Mata Valenzuela hatten am 19. November 2003 kurz nach ihrer Festnahme telefonisch Kontakt zu ihren Familienangehörigen aufgenommen und diesen mitgeteilt, dass sie in der Hauptdienststelle der Kriminalpolizei von Guayaquil festgehalten würden. Nach Angaben seiner Ehefrau Mireya Vélez Falcones wurde Edwin Daniel Vivar Palma festgenommen, als er sich gerade auf dem Weg zu einem Treffen mit Frau Seidi Natalia Vélez Falcón befand, der er bei der Suche nach einer Arbeitsstelle behilflich sein wollte.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

· Ihre Sorge um die Sicherheit von Edwin Daniel Vivar Palma und Seidi Natalia Vélez Falcón zum Ausdruck bringen, die Berichten zufolge am 19. November 2003 in der Stadt Guayaquil, Provinz Guayas, in Polizeigewahrsam genommen wurden;

· die ecuadorianischen Behörden auffordern, ihre Autorität geltend zu machen, um den Verbleib von Edwin Daniel Vivar Palma, Jhonny Elías Gómez Balda und César Augusto Mata Valenzuela zu ermitteln, da seit dem 19. November 2003 jede Spur von den drei Männern fehlt;

· verlangen, dass Seidi Natalia Vélez Falcón umgehend der Zugang zu einem Rechtsanwalt, ihren Familienangehörigen und erforderlichenfalls auch zu medizinischer Versorgung ermöglicht wird, und die Behörden um die Zusicherung bitten, dass sie in der Haft menschenwürdig behandelt und weder gefoltert noch misshandelt wird;

· die sofortige Freilassung von Seidi Natalia Vélez Falcón fordern, sofern sie keiner erkennbar strafbaren Handlung angeklagt wird;

· die Behörden darum bitten, dafür Sorge zu tragen, dass Edwin Daniel Vivar Palma, Jhonny Elías Gómez Balda und César Augusto Mata Valenzuela menschenwürdig behandelt und weder gefoltert noch misshandelt werden, sofern sie sich im Gewahrsam der Polizei befinden;

· die Behörden auffordern, den drei Männern umgehend den Zugang zu einem Rechtsanwalt, ihren Familienangehörigen und erforderlichenfalls auch zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen;

· ihre sofortige und bedingungslose Freilassung fordern, sofern sie nicht einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt werden.

APPELLE AN:
Dr. Felipe Mantilla Huerta, Ministro de Gobierno, Policía, Justicia, Cultos y Municipalidades, Ministerio de Gobierno y Policía, Benalcázar y Espejo, Quito, ECUADOR (Innenminister - korrekte Anrede: Señor Ministro)
Telefax: (00 593) 2-258 0067
Dra. Mariana Yépez de Velasco, Ministra Fiscal General de Estado,
Av. Eloy Alfaro No. 32-240 y República, Quito, ECUADOR
(Generalstaatsanwältin – korrekte Anrede: Señora Fiscal General)
Telefax: (00 593) 2-255 9447 (kombinierter Telefon- / Faxanschluss: „me da tono de fax por favor“)
Lcdo. Jorge Poveda Zúñiga, Comandante General de la Policía Nacional
Ramírez Dávalos 612 y Av. 10 de Agosto, Quito, ECUADOR
(Polizeichef - korrekte Anrede: Señor Comandante General)
Telefax: (00 593) 2-250 6066
KOPIEN AN:
Comité Permanente por la Defensa de los Derechos Humanos, Quisquis 1207 y Esmeraldas 4° piso Oficina 403, Guayaquil, ECUADOR (Menschenrechtsorganisation)
E-Mail: cdhgye@telconet.net

Botschaft von Ecuador; S.E. Herr Mag. Byron MOREJON ALMEIDA ao. u. bev. Botschafter
Goldschmiedgasse 10/2/24; A-1010 Wien
Tel: +43-1-535 32 08/18; Fax: +43-1-535 08 97; E-Mail: mecaustria@chello.at;
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Januar 2004 keine Appelle mehr zu verschicken.
Textvorschlag:

(Der Textvorschlag ist nur als Anregung gedacht. Falls Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, dann verfassen Sie das Appellschreiben bitte selbst! Je individueller die Briefe sind, desto besser!)

(Entsprechende Anrede),

Me dirijo a usted para expresarle my gran preocupación por la seguridad de JHONNY ELIAS GOMEZ BALDA; CESAR AUGUSTO MATA VALENZUELA, EDWIN DANIEL VIVAR PALMA y SEIDI NATALIA VELEZ FALCON, quienes segun se informa fueron detenidos por agentes de la policía en la ciudad de Guayaquil, provincia de Guayas, el 19 de noviembre del corriente año.

Le insto de manera urgente a hacer todo lo que esté a su alcance para identificar el paradero de Jhonny Elías Gómez Balda, César Augusto Mata Valenzuela y Edwin Daniel Vivar Palma, a los cuales no se les ha visto desde el 19 de noviembre.

Le pido que a Seidi Natalia Vélez Falcón se le permita tener inmediato acceso a un abogado, a sus familiares y que se le preste cualquier atención médica que pueda necesitar; que sea tratada de manera humanitaria mientras esté detenida y que no sea víctima de tortura o maltratos; y que se la ponga inmediatamente en libertad a menos que sea acusada de un delito reconocido como tal.

Le insto también a que Edwin Daniel Vivar Palma, Jhonny Elías Gómez Balda y César Augusto Mata Valenzuela sean tratados de manera humanitaria si están en custodia de la policía y que no sean víctimas de tortura o malos tratos.

Le insto finalment a que a estos tres hombres se les garantice también el acceso a un abogado, a sus familiares y que se les preste cualquier atención médica que puedan necesitar y a que se les ponga de inmediato en libertad, a menos que sean acusados de un delito reconocido como tal.

Lo saludo muy atentamente.


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