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Rundbrief UA 352/03 und UA 344/03-1 Gute Nachrichten:
Simbabwe: RECHTSWIDRIGE INHAFTIERUNG
DROHENDE MISSHANDLUNG MUTMASSLICHE GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE (UA 340/03-1)
Der Vorsitzende
des Gewerkschaftsdachverbandes „Zimbabwe
Congress of Trade Unions“ (ZCTU),
Lovemore Matombo, und der ZCTU-Generalsekretär
Wellington Chibebe sowie bis
zu 50 weitere Gewerkschafter und Menschenrechtler
sind am 20. November 2003 gegen
Kaution freigelassen worden. Sie wurden angewiesen,
sich am folgenden Tag wieder
in der Hafteinrichtung einzufinden, um sich wegen
Straftaten im Zusammenhang mit
der Organisation von und der Beteiligung an nicht
erlaubten Protestkundgebungen zu
verantworten. Aufgrund der Freilassung rief die
ZCTU dazu auf, den landesweiten Streik,
der für den 20. und 21. November 2003
vorgesehen war, auf nur einen Tag zu
verkürzen. Am 18.
November 2003 hatten Sicherheitskräfte
im ganzen Land bis zu 100 Gewerkschafter und
Menschenrechtler festgenommen, um zu verhindern,
dass sie Protestkundgebungen gegen
Menschenrechtsverletzungen und die Wirtschaftskrise
in Simbabwe organisierten. Die
meisten außerhalb der Hauptstadt Inhaftierten
waren noch am selben Tag wieder auf
freien Fuß gesetzt worden, wohingegen
die etwa 50 in Harare festgenommenen Gewerkschafter
und Menschenrechtler, darunter auch Lovemore Matombo
und Wellington Chibebe,
zwei Tage lang in Gewahrsam gehalten worden waren.
Sudan: SORGE UM SICHERHEIT /
DROHENDE FOLTERHAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT (UA
135/03-2)
Wie amnesty international erfahren
hat, sind die neun oben genannten Personen
im September dieses Jahres im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens
zwischen der sudanesischen
Regierung und der bewaffneten Oppositionsgruppe „Sudan
Liberation Movement/Army
- SLM/A“ (Sudanesische Befreiungsarmee/-bewegung)
freigelassen worden. Sie
waren Anfang Mai 2003 vom staatlichen Sicherheitsdienst
in der westlichen Region
Darfur im Zusammenhang mit Angriffen der SLM/A auf
den Flughafen von El Fasher
vom 24. April 2003 festgenommen worden.
(10.12.2003
amnesty international Österreich
urgent action & young amnesty coordinator )
http://www.amnesty.at
UA 352/03 ai-Index: ASA 13/019/2003 2. Dezember
2003 - aw
DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG,
GESUNDHEITSZUSTAND
Bangladesch: Nuruzzaman, Bauunternehmer
Nuruzzaman wird derzeit
in einem Gefängnis
in der Stadt Moulvi Bazar im Norden von Bangladesch
in Gewahrsam gehalten, ohne dass offiziell Anklage
gegen ihn erhoben wurde. Vorliegenden Informationen
zufolge wurde er am 20. November 2003 gefoltert,
während er auf der Polizeiwache von Sri Mangal
Thana in Moulvi Bazar inhaftiert war. Weiterhin
soll ihm mehrere Stunden lang die medizinische Versorgung
verwehrt worden sein, die er dringend benötigte.
Es besteht die Gefahr, dass Nuruzzaman erneut in
die Obhut der Polizei überstellt wird und somit
möglicherweise abermals zum Opfer von Folter
und
Misshandlungen wird.
Der Unternehmer Nuruzzaman wurde in den frühen
Morgenstunden des 18. November 2003 von Polizeibeamten
festgenommen und auf die Polizeiwache von Sri Mangal
gebracht. Einige Wochen zuvor hatte er einem Mitglied
des Parlaments von Bangladesch öffentlich Erpressung
vorgeworfen. Auf einer Pressekonferenz hatte Nuruzzaman
bekanntgegeben, dass drei Aufträge, die sein
Bauunternehmen zuvor in Zusammenhang mit dem Bau
einer Straße von der Regierung erhalten hatte,
zurückgezogen worden waren, als er sich geweigert
hatte, ein Schmiergeld an den besagten Parlamentsabgeordneten
zu zahlen. Im Anschluss an die Pressekonferenz war
auch der vierte dem Bauunternehmen zugesagte Auftrag
storniert worden. Zudem hatte der Parlamentarier,
dem der Unternehmer Erpressung vorgeworfen hatte,
einen Prozess wegen Diffamierung gegen ihn angestrengt.
Die Anwälte von Nuruzzaman erwirkten beim Obersten
Gericht, dass ihr Mandant auf Kaution freigelassen
wurde. Mitglieder der Partei des beschuldigten Parlamentsabgeordneten
erstatteten jedoch in der Stadt Sylhet erneut Anzeige
gegen ihn, offenbar um sicherzugehen, dass der Unternehmer
nicht lange auf freiem Fuß blieb. Diese Anzeige,
von der weder Nuruzzaman selbst noch seine Rechtsanwälte
wussten, führte letztendlich zu seiner Festnahme.
Wie es heißt, wurde Nuruzzaman in Polizeigewahrsam
am 20. November 2003 gegen 22 Uhr im Beisein von
Polizeibeamten in seiner Zelle von zwei nicht uniformierten
Personen brutal zusammengeschlagen, sodass er schwere
Verletzungen davontrug. Nach vorliegenden Informationen
handelte es sich bei den Tätern um Personen,
die dem beschuldigten Parlamentsabgeordneten nahestehen.
Gegen Mitternacht soll sich die gesundheitliche
Verfassung von Nuruzzaman in dem Maße verschlechtert
haben, dass Polizeibeamte ihn zum Osmania-Hospital
in Sylhet brachten. Dem Vernehmen nach weigerten
sich die diensthabenden Ärzte jedoch unter
dem Druck von Anhängern der Partei des Parlamentsabgeordneten,
den Verletzten zu behandeln oder ihn im Krankenhaus
aufzunehmen. So wurde Nuruzzaman der Zutritt zum
Krankenhausgebäude verweigert bis sein Gesundheitszustand
gegen 3 Uhr morgens kritisch wurde und man ihn aufnahm
und medizinisch versorgte. Obwohl er mittlerweile
aus dem Krankenhaus entlassen wurde, liegen keine
gesicherten Informationen über seine derzeitige
gesundheitliche Verfassung vor.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Nuruzzaman
im Gefängnis von Moulvi Bazar inhaftiert, und
es wird davon ausgegangen, dass er dort nicht in
Gefahr ist, gefoltert oder misshandelt zu werden.
Offenbar in dem Bestreben, ihn in Haft zu halten,
haben bislang jedoch fünf Befürworter
des beschuldigten Parlamentariers gegen Nuruzzaman
Anzeige erstattet. Bisher konnten seine Rechtsanwälte
in allen Fällen die Freilassung ihres Mandanten
auf Kaution erwirken. Lediglich in Bezug auf die
letzte der gegen Nuruzzaman erstatteten Anzeigen
steht eine Entscheidung noch aus. Sollte dem Antrag
der Anwälte auf Freilassung gegen Kaution in
diesem Fall nicht stattgegeben werden, könnte
Nuruzzaman jederzeit zurück in den Gewahrsam
der Polizei überstellt werden, wo er unmittelbar
in Gefahr wäre, wegen seiner Maßnahmen
gegen den Parlamentsabgeordneten zum Opfer erneuter
Vergeltungsschläge, das heißt von Folter
und Misshandlungen, zu werden.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe,
E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·
sich um die Sicherheit von Nuruzzaman besorgt zeigen,
der derzeit im Gefängnis von Moulvi Bazar inhaftiert
ist und Berichten zufolge in Polizeigewahrsam gefoltert
wurde;
·
die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass
Nuruzzaman in der Haft menschenwürdig behandelt
und nicht erneut zum Opfer von Folter und Misshandlungen
wird;
·
fordern, dass umgehend eine unparteiische Untersuchung
der Berichte eingeleitet wird, wonach Nuruzzaman
gefoltert und ihm drei Stunden lang die dringend
erforderliche medizinische Versorgung vorenthalten
wurde sowie verlangen, dass die Ergebnisse der Ermittlungen
bekanntgegeben und die Täter unverzüglich
vor Gericht gestellt werden;
·
die Behörden bitten, die gerichtlichen Anordnungen
zur Freilassung von Nuruzzaman zu respektieren und
zu gewährleisten, dass dieses sowie alle zukünftigen
strafrechtlichen Verfahren die international anerkannten
Menschenrechte nicht verletzen, unter anderem das
Recht auf ein faires Gerichtsverfahren;
·
die Behörden um die Zusicherung bitten, dass
gegen Nuruzzaman keine Maßnahmen eingeleitet
werden, die einer Verletzung seines Rechts auf freie
Meinungsäußerung gleichkommen.
APPELLE AN:
Prime Minister Begum Khaleda Zia, Office of the
Prime Minister, Gona Bhaban, Shere Bangla Nagar,
Dhaka, BANGLADESCH
(Premierministerin - korrekte Anrede: Dear Prime
Minister)
Telefax: (00 880) 2-811 3244, (00 880) 2-811 3243,
(00 880) 2-811 1015, (00 880) 2-811 1490
E-Mail: pm@pmobd.org oder psecretary@pmobd.org
Mr Altaf Hossain Chowdhury, Minister of Home Affairs,
Ministry of Home Affairs, Bangladesch Secretariat,
Building 4, Dhaka, BANGLADESCH
(Innenminister - korrekte Anrede: Dear Home Minister)
Telefax: (00 880) 2-861 9667
KOPIEN AN:
Kanzlei der Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
Dovestraße 1, 5.Stock, 10587 Berlin - (S.
E. Herrn Ashfaqur Rahman)
Telefax:: 030-3989 7510
Bitte schreiben Sie Ihre
Appelle möglichst
sofort. Schreiben Sie in gutem Bengali, Englisch
oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions
schnell an Aktualität verlieren können,
bitten wir Sie, nach dem 13. Januar 2004 keine Appelle
mehr zu verschicken.
Textvorschlag:
(Der Textvorschlag ist nur als
Anregung gedacht.
Falls Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, dann
verfassen Sie das Appellschreiben bitte selbst!
Je individueller die Briefe sind, desto besser!)
(Entsprechende Anrede),
I am writing to you to express my deepest concern
for the safety of NURUZZAMAN, a businessman who
is currently held in Moulvi Bazar prison and who
was allegedly tortured while in Sri Mangal Thana
police station. He is at risk of being returned
to police custody, where he could face further torture
or ill-treatment.
I call on you to guarantee that Nuruzzaman is not
subjected to further torture or ill-treatment, and
that he is treated humanely in detention.
I also call for an impartial investigation into
both the allegations of torture and allegations
that Nuruzzaman was denied the urgent medical treatment
he needed for three hours; for the results to be
made public and for anyone found to be responsible
brought to justice without delay.
Please see to it that the
court orders for Nuruzzaman´s
release are respected and ensure that any further
criminal proceedings are in line with international
human rights standards, including the right to fair
trial.
Finally, I call on you to ensure that no action
is taken against Nuruzzaman that amounts to a violation
of his right to freedom of expression.
Yours sincerely.
UA 344/03-1 ai-Index:
AMR 28/015/2003 26. November 2003 – aw Weitere Informationen zu UA 344/03 (AMR 28/014/2003,
24. November 2003)
SORGE UM SICHERHEIT,
DROHENDES „VERSCHWINDENLASSEN“
Ecuador: Jhonny Elías
Gómez
Balda,
César Augusto Mata Valenzuela
sowie:
Edwin Daniel Vivar Palma,
Frau Seidi Natalia Vélez Falcón
Nach vorliegenden Informationen wurden Jhonny Elías
Gómez Balda und César Augusto Mata
Valenzuela am 19. November 2003 im Zusammenhang
mit einem Raubüberfall auf eine Drogerie in
der Stadt Guayaquil von Polizeibeamten festgenommen.
Wie amnesty international erfahren hat, wurde eine
dritte männliche Person, Edwin Daniel Vivar
Palma, ebenfalls wegen seiner mutmaßlichen
Beteiligung an dem Raubüberfall in Polizeigewahrsam
genommen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der drei
Männer nicht bekannt ist, besteht Anlass zur
Sorge um ihre Sicherheit.
Die örtlichen Polizeibehörden bestätigten
Meldungen, wonach die Nichte von Edwin Daniel Vivar
Palma, Seidi Natalia Vélez Falcón,
im Zusammenhang mit demselben Fall auf der Polizeiwache
von in Gewahrsam gehalten wird. Da ihr der Zugang
zu einem Rechtsanwalt verwehrt wird und unklar ist,
ob gegen sie Anklage erhoben wurde, fürchtet
amnesty international auch um ihre Sicherheit.
Wie es heißt, rief Edwin Daniel Vivar Palma
seine Ehefrau Mireya Vélez Falcones am 19.
November 2003 von seinem Mobiltelefon aus an und
teilte ihr mit, er befände sich in Polizeigewahrsam
und sei in großen Schwierigkeiten. Bevor er
ankündigte, dass sein Mobiltelefon ihm weggenommen
werde, forderte Edwin Daniel Vivar Palma seine Frau überdies
auf, gut auf seinen Sohn aufzupassen und sich dafür
einzusetzen, dass seine Nichte Seidi nicht ebenfalls
festgenommen werde.
Da die Polizei von Guayaquil bestreitet haben, dass
sich Elías Gómez Balda, César
Augusto Mata Valenzuela und Edwin Daniel Vivar Palma
in ihrem Gewahrsam befinden, steht zu fürchten,
dass die drei Männer möglicherweise dem „Verschwindenlassen“ zum
Opfer gefallen sind. Sowohl Elías Gómez
Balda als auch César Augusto Mata Valenzuela
hatten am 19. November 2003 kurz nach ihrer Festnahme
telefonisch Kontakt zu ihren Familienangehörigen
aufgenommen und diesen mitgeteilt, dass sie in der
Hauptdienststelle der Kriminalpolizei von Guayaquil
festgehalten würden. Nach Angaben seiner Ehefrau
Mireya Vélez Falcones wurde Edwin Daniel
Vivar Palma festgenommen, als er sich gerade auf
dem Weg zu einem Treffen mit Frau Seidi Natalia
Vélez Falcón befand, der er bei der
Suche nach einer Arbeitsstelle behilflich sein wollte.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere
Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·
Ihre Sorge um die Sicherheit von Edwin Daniel Vivar
Palma und Seidi Natalia Vélez Falcón
zum Ausdruck bringen, die Berichten zufolge am 19.
November 2003 in der Stadt Guayaquil, Provinz Guayas,
in Polizeigewahrsam genommen wurden;
·
die ecuadorianischen Behörden auffordern, ihre
Autorität geltend zu machen, um den Verbleib
von Edwin Daniel Vivar Palma, Jhonny Elías
Gómez Balda und César Augusto Mata
Valenzuela zu ermitteln, da seit dem 19. November
2003 jede Spur von den drei Männern fehlt;
·
verlangen, dass Seidi Natalia Vélez Falcón
umgehend der Zugang zu einem Rechtsanwalt, ihren
Familienangehörigen und erforderlichenfalls
auch zu medizinischer Versorgung ermöglicht
wird, und die Behörden um die Zusicherung bitten,
dass sie in der Haft menschenwürdig behandelt
und weder gefoltert noch misshandelt wird;
·
die sofortige Freilassung von Seidi Natalia Vélez
Falcón fordern, sofern sie keiner erkennbar
strafbaren Handlung angeklagt wird;
·
die Behörden darum bitten, dafür Sorge
zu tragen, dass Edwin Daniel Vivar Palma, Jhonny
Elías Gómez Balda und César
Augusto Mata Valenzuela menschenwürdig behandelt
und weder gefoltert noch misshandelt werden, sofern
sie sich im Gewahrsam der Polizei befinden;
·
die Behörden auffordern, den drei Männern
umgehend den Zugang zu einem Rechtsanwalt, ihren
Familienangehörigen und erforderlichenfalls
auch zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen;
· ihre sofortige und bedingungslose Freilassung fordern,
sofern sie nicht einer erkennbar strafbaren Handlung
angeklagt werden.
APPELLE AN:
Dr. Felipe Mantilla Huerta, Ministro de Gobierno,
Policía, Justicia, Cultos y Municipalidades,
Ministerio de Gobierno y Policía, Benalcázar
y Espejo, Quito, ECUADOR
(Innenminister - korrekte Anrede: Señor Ministro)
Telefax: (00 593) 2-258 0067
Dra. Mariana Yépez de Velasco, Ministra Fiscal
General de Estado,
Av. Eloy Alfaro No. 32-240 y República, Quito,
ECUADOR
(Generalstaatsanwältin – korrekte Anrede:
Señora Fiscal General)
Telefax: (00 593) 2-255 9447 (kombinierter Telefon-
/ Faxanschluss: „me da tono de fax por favor“)
Lcdo. Jorge Poveda Zúñiga, Comandante
General de la Policía Nacional
Ramírez Dávalos 612 y Av. 10 de Agosto,
Quito, ECUADOR
(Polizeichef - korrekte Anrede: Señor Comandante
General)
Telefax: (00 593) 2-250 6066
KOPIEN AN:
Comité Permanente por la Defensa de los Derechos
Humanos, Quisquis 1207 y Esmeraldas 4° piso
Oficina 403, Guayaquil, ECUADOR (Menschenrechtsorganisation)
E-Mail: cdhgye@telconet.net
Botschaft von Ecuador; S.E. Herr Mag. Byron MOREJON
ALMEIDA ao. u. bev. Botschafter
Goldschmiedgasse 10/2/24; A-1010 Wien
Tel: +43-1-535 32 08/18; Fax: +43-1-535 08 97; E-Mail:
mecaustria@chello.at;
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst
sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch
oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions
schnell an Aktualität verlieren können,
bitten wir Sie, nach dem 7. Januar 2004 keine Appelle
mehr zu verschicken.
Textvorschlag:
(Der Textvorschlag ist nur als Anregung gedacht.
Falls Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, dann
verfassen Sie das Appellschreiben bitte selbst!
Je individueller die Briefe sind, desto besser!)
(Entsprechende Anrede),
Me dirijo a usted para
expresarle my gran preocupación
por la seguridad de JHONNY ELIAS GOMEZ BALDA; CESAR
AUGUSTO MATA VALENZUELA, EDWIN DANIEL VIVAR PALMA
y SEIDI NATALIA VELEZ FALCON, quienes segun se informa
fueron detenidos por agentes de la policía
en la ciudad de Guayaquil, provincia de Guayas,
el 19 de noviembre del corriente año.
Le insto de manera urgente
a hacer todo lo que esté a su alcance para identificar el paradero
de Jhonny Elías Gómez Balda, César
Augusto Mata Valenzuela y Edwin Daniel Vivar Palma,
a los cuales no se les ha visto desde el 19 de noviembre.
Le pido que a Seidi Natalia
Vélez Falcón
se le permita tener inmediato acceso a un abogado,
a sus familiares y que se le preste cualquier atención
médica que pueda necesitar; que sea tratada
de manera humanitaria mientras esté detenida
y que no sea víctima de tortura o maltratos;
y que se la ponga inmediatamente en libertad a menos
que sea acusada de un delito reconocido como tal.
Le insto también a que Edwin Daniel Vivar
Palma, Jhonny Elías Gómez Balda y
César Augusto Mata Valenzuela sean tratados
de manera humanitaria si están en custodia
de la policía y que no sean víctimas
de tortura o malos tratos.
Le insto finalment a que
a estos tres hombres se les garantice también el acceso a un abogado,
a sus familiares y que se les preste cualquier atención
médica que puedan necesitar y a que se les
ponga de inmediato en libertad, a menos que sean
acusados de un delito reconocido como tal.
Lo saludo muy atentamente.
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