|
Girokonto für Jedermann:
Banken kommen Kreditausschuss- Empfehlung nicht nach
vzbv
fordert gesetzliche Verankerung:
" 90 Prozent
der Kontenverweigerungen sind unberechtigt"
Einen Rechtsanspruch
auf ein Girokonto für Jedermann hat der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) bei der heutigen Anhörung der Verbände
im Bundesfinanzministerium gefordert. "Ein
Girokonto ist das unverzichtbare Grundinstrument
zur Teilnahme am Wirtschaftsleben", so Manfred
Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen
beim vzbv. Daher dürfe ein Girokonto auf Guthabenbasis
keine Frage der Großzügigkeit, sondern
müsse eine Pflichtdienstleistung aller Kreditinstitute
sein. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen und
der Schuldnerberatungsstellen zeigen, dass die Banken
die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA)
nur unzureichend umsetzen würden. "Daher
ist nun der Gesetzgeber gefordert, das Recht auf
ein Girokonto rechtlich zu verankern", so Westphal.
Länder wie Frankreich und Belgien seien hier
bereits mit gutem Beispiel vorangegangen.
Der ZKA hat im Jahr 1995
eine Empfehlung erlassen, wonach jedem Verbraucher
auf Wunsch ein Girokonto
zumindest auf Guthabenbasis eröffnet werden
soll. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen und
der Schuldnerberatungsstellen belegen jedoch, dass
ein störungsfreier Zugang überschuldeter
Verbraucher zu einem Girokonto auch nach nunmehr
acht Jahren noch immer nicht zufriedenstellend gewährleistet
ist. Allein die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
der Verbände (AG SBV) hat stichprobenartig über
2000 Fälle erfasst, in denen der Zugang verwährt
blieb. "Etwa 90 Prozent der Kontenverweigerungen
sind unberechtigt", so Westphal. Jedoch sei
nicht jedem abgelehnten Verbraucher bewusst, dass
er sich gegen eine unberechtigte Ablehnung wehren
kann. Daher sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Banken würden häufig noch nicht einmal
ihre eigenen Ombudsleute und Schlichtungsstellen
benennen, geschweige denn ihre Entscheidungen hinreichend
begründen.
Der vzbv kritisiert besonders,
dass die Verweigerung eines Girokontos durch die
Banken in den meisten
Fällen mit einer negativen SCHUFA-Auskunft
begründet wird. "Bei der Einrichtung eines
reinen Guthabenkontos ist der Rückgriff auf
die SCHUFA unzulässig", so Manfred Westphal.
Die zum Teil standardisierten Ablehnungsschreiben
seien dreist und seien ein Beleg dafür, dass
es sich bei den Ablehnungen nicht nur um Einzelfälle
handelt und die Banken die Empfehlung des ZKA teilweise
bewusst missachten.
Gerade für finanziell in Gefahr geratene Haushalte
muss es möglich sein, wichtige und standardisierte
Zahlungen und Einkünfte (Lohn, Miete, Versorgungskosten
etc.) ohne Bargeld abzuwickeln. "Somit leistet
ein Guthabenkonto einen wichtigen Beitrag, damit
in finanzielle Schwierigkeiten geratene Verbraucher
möglichst aus eigener Kraft ihre Situation
stabilisieren können", so Westphal. Wichtig
sei, dass die Gebühren die Kosten für
ein normales Girokonto nicht übersteigen. Zudem
müssten die wichtigsten Dienstleistungen gewährleistet
werden, etwa die Nutzung der Geldautomaten zumindest
des eigenen Institutes.
Die Behauptung der Banken,
es gebe doch eine große
Anzahl von Guthabenkonten, macht eine Regelung nicht
minder notwendig. Zum einen gibt es nicht überall
einen Zugang zum Guthabenkonto, zum anderen vermag
die Kreditwirtschaft bisher
nicht anzugeben, wie viele dieser Konten tatsächlich dem betroffenen
Kreis zu Gute kommen und nicht etwa anderen Gruppen,
wie Minderjährigen als Jugendkonto.
09.12.2003
http://www.vzbv.de
|